Wir verfügen über die Zulassung an allen Gerichten in der Schweiz.
Die Zulassung als Rechtsanwalt setzt neben der persönlichen Eignung als Anwalt die folgenden Punkte voraus:
- erfolgreich abgeschlossenes juristisches Studium
- Rechtsanwaltspraktikum
- bestandene Anwaltsprüfung
- Eintragung im Anwaltsregister
Aufgrund unserer umfassenden Zulassung sind wir berechtigt, Sie vor allen Gerichten in der ganzen Schweiz zu vertreten.