Der Titel "lic. iur." oder "MLaw" wird nach erfolgreichem Iniversitätsabschluss verliehen.
In der Schweiz versteht man unter "Jurist" eine Person, welche an einer staatlichen Universität ein rechtswissenschaftliches Studium erfolgreich abgeschlossen hat.
Die geschützte Berufsbezeichnung lautet "lic. iur.".
Seit einingen Jahren wird an den Universitäten nicht mehr das Lizentiat (lic. iur.), sondern die gleichwertige Bezeichnung "Master of Law" verliehen.
Selbstverständlich verfügen wird über entsprechende Ausbildungen.