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  1. 4d) Zulassung


    Ausbildung

    Wir verfügen über die Zulassung an allen Gerichten in der Schweiz.

    Die Zulassung als Rechtsanwalt setzt neben der persönlichen Eignung als Anwalt die folgenden Punkte voraus:

    • erfolgreich abgeschlossenes juristisches Studium
    • Rechtsanwaltspraktikum
    • bestandene Anwaltsprüfung
    • Eintragung im Anwaltsregister

    Aufgrund unserer umfassenden Zulassung sind wir berechtigt, Sie vor allen Gerichten in der ganzen Schweiz zu vertreten.