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  1. 3f) Datenschutzrecht


    Datenschutz

    Unser Firmeninhaber ist als Datenschutzbeauftragter eines Schweizer Kantons tätig.

    Ein kantonaler Datenschutzbeauftragter hat als unabhängige Aufsichtsstelle die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz in der Verwaltung des gesamten Kantons zu überwachen. Er berät die Verwaltungsstellen in allen datenschutzrechtlichen Belangen, sorgt für deren Ausbildung und bearbeitet Anfragen und Gesuche von Privatpersonen.

    In diesem Sinne verfügen wir über umfassende Spezialkenntnisse im regionalen bzw. internationalen Datenschutzrecht. Entsprechende Angebote richten sich derzeit nur an Kunden in der Schweiz.